Förderkreis Flüchtlings- und Integrationsberatung
Seit den 90er Jahren beraten wir Geflüchtete in den Gemeinschaftsunterkünften (GU) in Landshut, seit 2017 auch Aussiedler*innen und Ortskräfte im Übergangswohnheim (ÜWH). Mehr als 700 Menschen leben in den staatlichen Unterkünften, vor allem Familien. In der von uns seit Juli betreuten städtischen Unterkunft leben 160 ukrainische Kriegsflüchtlinge, vor allem Frauen und Kinder. Manche von ihnen bleiben nur kurze Zeit, aber die allermeisten müssen für eine lange Zeit unter den schwierigen Umständen der Gemeinschaftsunterbringung leben.
Unterstützen Sie bitte unsere Beratungsstellen vor Ort!
Es bedarf weiterhin großer gemeinsamer Anstrengungen, um Zugänge zu Bildung und Integration zu ermöglichen.
Die Berater*innen in der GU unterstützen Flüchtlinge im Asylverfahren und Anerkannte durch fachliche Beratung. Sie helfen im Asylverfahren und im Umgang mit Behörden, beraten zu sozialrechtlichen Fragen, Bildungsfragen und zur Gesundheitsversorgung und vermitteln in Fachdienste. Sie helfen in der neuen in der Gesellschaft anzukommen und Fuß zu fassen. Ziel ist es, für Schutzsuchende und Schutzberechtigte menschenwürdige Lebensbedingungen zu schaffen sowie die Möglichkeiten zu selbstbestimmtem Leben und gesellschaftlicher Teilhabe zu verbessern. Unser besonderes Engagement gilt der Unterstützung von Familien, Frauen und Kindern.
Die Berater*innen im ÜWH und in der Unterkunft für Ukrainer*innen unterstützen Aussiedler*innen, ukrainische Kriegsflüchtlinge und afghanische Ortskräfte beim Ankommen in Landshut. Sie vermitteln in Deutschkurse und Ausbildung, suchen Wohnungen, öffnen Wege in die Integration und ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe. Wir begegnen Flüchtlingen und Aussiedler*innen mit Respekt und stehen ihnen auch bei der psychischen Bewältigung ihrer Lebenssituation zur Seite.
Zwar wird die Flüchtlings und Integrationsberatung durch das Bayrischen Staatsministeriums für Inneres, Sport und Integration nach der BIR-Richtlinie und durch die Stadt Landshut gefördert. Wir sind aber dringend auf Spenden für den Förderkreis angewiesen, um den erforderlichen 10% -Eigenanteil für die Personalkosten zu erbringen.
Wenn Sie uns dauerhaft unterstützen wollen, erteilen Sie uns bitte einen Einzugsauftrag für eine monatliche Lastschrift für das Jahr 2023.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular bis 9.1.2023 an das Haus International zurück!.
Auch einmalige Spenden nehmen wir gerne entgegen.
Spendenkonto bei der Sparkasse Landshut
IBAN: DE38 7435 0000 0000 8705 95
Kennwort „Flüchtlings- und Integrationsberatung“