In enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration (AAI) der Stadt Landshut, dem Landshuter Netzwerk e. V., dem Nachbarschaftstreff DOM sowie dem Katholischen Jugendsozialwerk München e. V. wurden in den vergangenen Wochen zwei Infoveranstaltungen zum Thema „Spurwechsel aus § 24 AufenthG“ organisiert.
Die erste Veranstaltung fand direkt in der Unterkunft in der Klötzlmüllerstraße statt. Insgesamt nahmen 45 Bewohner*innen aus den Unterkünften in der Klötzlmüllerstraße und der Neidenburgerstraße teil. Eine weitere Veranstaltung wurde im AWO-Mehrgenerationenhaus durchgeführt und richtete sich an ukrainische Geflüchtete, die privat wohnen.
Im Mittelpunkt der Veranstaltungen standen Perspektiven für den weiteren Aufenthalt in Deutschland. Thematisiert wurden insbesondere Verfahren zur Änderung des Aufenthaltstitels, langfristige Bleibemöglichkeiten sowie rechtliche Rahmenbedingungen während laufender Verfahren.
Der Aufenthalt vieler Geflüchteter wird derzeit über § 24 des Aufenthaltsgesetzes geregelt, der zunächst einen vorübergehenden Schutzstatus vorsieht. Dieser Paragraph sichert den Aufenthalt vorerst bis zum 4. März 2027. Durch den sogenannten Spurwechsel kann dieser Status in eine langfristige Aufenthaltsperspektive überführt werden. Davon profitieren nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch regionale Unternehmen, die qualifizierte ukrainische Fachkräfte dauerhaft beschäftigen können.
Aufgrund des großen Interesses wird eine weitere Informationsveranstaltung angeboten:
19. Mai 2026, 18:00 Uhr
Ort: AWO-Mehrgenerationenhaus, Ludmillastr. 15a, Landshut
Foto: 1. Info-Veranstaltung für Ukrainer*innen