Verband für interkulturelle Bildung, Begegnung und Beratung e.V.

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Kids am Orbankai

Interkulturelle Kinder- und Jugendgruppe


KIDS vom Orbankai 

Der Verein „Haus international – Verband für interkulturelle Begegnung, Bildung und Beratung e.V." organisiert und begleitet seit Beginn seiner Tätigkeit interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit. Neben der Hausaufgabenbetreuung sowie den Freizeitgruppen und –veranstaltungen sind hier besonders die Interkulturelle Kunstwerkstatt, die Mädchen- und Jungenarbeit (Feste „for girls only", Mädchengruppen, Jungsgruppen) und die Jugendarbeit  zu erwähnen.

    


Bis 1999 wurden die Aktivitäten und Angebote für Kinder und Jugendliche stets von den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern des Haus international angeboten bzw. initiiert. Für die Kinder und Jugendlichen selbst bestanden wenig Möglichkeiten, ihre eigenen Ideen einzubringen und Aktivitäten eigenverantwortlich zu planen, zu gestalten und durchzuführen.

Die Idee, ihre eigene Kinder- und Jugendgruppe „KIDS am Orbankai" unter dem Dach des Haus international zu gründen, fand daher große Resonanz bei den jugendlichen Besuchern.

Die Teilnehmer der interkulturellen Kinder- und Jugendgruppe treffen sich regelmäßig am Freitag in den Gruppenräumen zum Musik hören, Spielen, zum Diskutieren und um sonstige Freizeitaktivitäten zu planen. 

Die interkulturelle Kinder- und Jugendgruppe, die vor allem aus den Teilnehmern der Hausaufgabenhilfe besteht, ist betont multikulturell. Insgesamt nehmen Kinder und Jugendliche aus 10 -15  Nationalitäten die Lern- und Freizeitangebote im Haus international in Anspruch.

Die interkulturelle Kinder- und Jugendgruppe steht für ein freundschaftliches Zusammenleben von Kindern und Jugendlichen verschiedener Herkunft, für gegenseitiges Verständnis und voneinander Lernen.

Die Betreuung und Begleitung der Kinder- und Jugendgruppe erfolgt  unter Anleitung von Mirjam Krebs, die als Sozialpädagogin für die Kinder- und Jugendarbeit im Haus international insgesamt verantwortlich ist.

Seit 2000 ist die Jugendgruppe Mitglied im Stadtjugendring.

Ansprechpartnerin: Zeinab Karamallah 



Jugendordnung KIDS vom Orbankai

§ 1 Name und Sitz der Kinder- und Jugendgruppe

Der Name der Kinder- und Jugendgruppe lautet „KIDS vom Orbankai". Sie hat ihren Sitz im HAUS INTERNATIONAL e.V., Orbankai 4, 84028 Landshut. Die Kinder- und Jugendgruppe ist Teil des Vereins „Haus international – Verband für interkulturelle Begegnung, Bildung und Beratung e.V."

§ 2 Zweck und Aufgabe der Kinder- und Jugendgruppe

  • Die Kinder- und Jugendgruppe organisiert mit Unterstützung der MitarbeiterInnen des Haus international e.V. eigene Aktivitäten im Freizeit- und Bildungsbereich in den Räumlichkeiten im HAUS INTERNATIONAL.

  • Sie schafft vielfältige Angebote für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.

  • Sie sucht die Zusammenarbeit mit anderen Kinder- und Jugendgruppen und die Mitarbeit im Stadtjugendring Landshut.

  • Sie tritt für ein freundschaftliches Zusammenleben von deutschen und ausländischen Kindern und Jugendlichen ein, für gegenseitiges Verständnis und Lernen.

  • Für die unterschiedlichen Veranstaltungen und Aktivitäten werden Neigungsgruppen gebildet (z.B. Mädchengruppe). Diese Gruppen organisieren ihre Aktivitäten in Absprache mit den MitarbeiterInnen des Haus international selbständig.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Die Kinder- und Jugendgruppe ist gemeinnützig tätig.

§ 4 Mitgliedschaft

Alle Kinder und Jugendlichen, die regelmäßig an den Gruppenstunden und den Unternehmungen teilnehmen und die sich in eine Mitgliederliste eintragen sind Mitglieder der Kinder- und Jugendgruppe KIDS vom Orbankai.

§ 5 Organe der Kinder- und Jugendgruppe

  • Die Gruppenversammlung

  • Der Sprecherrat

§ 6 Die Gruppenversammlung

  • Die Gruppenversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern der Kinder- und Jugendgruppe zusammen.

  • Sie findet mindestens einmal im Jahr statt. Der Termin für die Gruppenversammlung muß mindestens zwei Wochen vor der Versammlung in den Gruppenräumen aushängen.

  • Die Gruppenversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einberufung auf jeden Fall beschlußfähig.

  • Sie wählt den Sprecherrat.

  • Die Gruppenversammlung faßt Beschlüsse über die Aktivitäten der Kinder- und Jugendgruppe und über die Verwendung der finanziellen Mittel.

§ 7 Der Sprecherrat

  • Der Sprecherrat besteht aus max. fünf gleichberechtigten Sprecherinnen und Sprechern.

  • Er wird von der Gruppenversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt und trifft sich monatlich.

  • Mindestens zwei Mitglieder des Sprecherrats vertreten die Gruppe nach außen.

  • Der Sprecherrat lädt zur Gruppenversammlung ein und gibt dort einen Bericht über die Aktivitäten und Finanzen.

  • Er führt die Beschlüsse der Gruppenversammlung aus.

§ 8 Finanzen

Die Kinder- und Jugendgruppe führt eine eigene Kasse. Ein Mitglied des Sprecherrates verwaltet ein Kassenbuch über die Einnahmen und Ausgaben. Die finanziellen Mittel dürfen nur für die in Ziffer 2 genannten Aufgaben verwendet werden.

§ 9 Änderungen der Jugendordnung

Die Jugendordnung kann durch Zweidrittelmehrheit der Gruppenversammlung geändert werden.

§ 10 Auflösung der Kinder- und Jugendgruppe

Die Auflösung der Kinder- und Jugendgruppe beschließt die Gruppenversammlung. Bei der Auflösung geht das vorhandene Inventar und der gesamte Kontobestand an das HAUS INTERNATIONAL über. Dort ist es wieder für Kinder- und Jugendarbeit zu verwenden.

 

Landshut, im Januar 2000

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